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Zuchtzulassung Cattledog
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Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.cattledog-forum.de Foren-Übersicht -> ACDCD- Zuchtzulassungsveranstaltungen für Cattledogs
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Chaos
~ Forumsrang: true blue ozzie ~


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 1073
Wohnort*: CH-Oberwil

BeitragVerfasst am: 09.03.2006, 10:37    Titel: Zuchtzulassung Cattledog Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Mich würde intressieren was heute im VDH für Voraussetzungen für ein ACD Zuchttier gelten ?
Irgendwo habe ich mal was gelesen, aber das war ziemlich unübersichtlich und kompliziert geschrieben ...... verstanden habe ich es nicht wirklich.

Bis anhin war man ja mit 2x SG und ein paar Gesundheitstest's "dabei"....

LG Nicole
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Cattlemaniac
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.02.2006
Beiträge: 2048
Wohnort*: Hattersheim

BeitragVerfasst am: 09.03.2006, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, also- dann fühl' ich mich mal hier angesprochen, schließlich hat zum einen Pepperli ja gerade die Zuchtzulassung bekommen und zum anderen werden Peter und ich ja eine dieser Zuchtzulassungsveranstaltungen des VDH in Kahl organisieren...

Ein ACD, der im VDH zur Zucht zugelassen werden soll, muß nach den "VDH- Zuchtzulassungsvorschriften für Australian Cattle Dogs" (die gibt es wirklich, kann man bei Herrn Freimuth bekommen) zunächst folgendes "erfüllen":

er muss eine VDH/FCI- Ahnentafel oder eine Registrierbescheinigung haben;

er muss beidseitig hörend sein (der Hörtest darf erst nach der 8. Lebenswoche gemacht worden sein);

er muss nach dem 15. Lebensmonat HD- geröntgt sein, wobei das Ergebnis nicht schlechter als "HD- C" sein darf;

er muss einmal auf einer VDH- Ausstellung entweder in der Zwischen- oder in der Offenen Klasse vorgeführt und bewertet worden sein (wobei die Bewertung an sich keine Rolle mehr spielt und es auch nicht notwendig ist, dass ein deutscher Richter diese Bewertung vorgenommen hat);

er muss von einem Augentierarzt des "Dortmunder Kreises" auf Augenkrankheiten untersucht und für "frei von erblichen Augenkrankheiten" befundet worden sein (dieser Augenbefund darf zum Zeitpunkt der Zuchtzulassung nicht älter als 3 Monate sein).

Alle diese oben aufgezählten Dinge müssen spätestens 2 Wochen vor einer "VDH- Zuchtzulassungsveranstaltung für unbetreute Rassen" (die Termine werde ich bald in das entsprechende Forum eintragen) zusammen mit einem formlosen "Antrag auf Zuchtzulassung" dem VDH (also Herrn Freimuth) in per Kopie der entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden, auf das VDH- Konto müssen 75 Euro überwiesen werden.

Dann wird der ACD zu einer Zuchtzulassungsveranstaltung zugelassen, was dem Besitzer zusammen mit einer Eintrittskarte für ihn und den Hund per Schreiben von Herrn Freimuth mitgeteilt wird.

Auf der Zuchtzulassungveranstaltung (bei der dann alle Unterlagen, die man zuvor in Kopie an den VDH geschickt hatte, im Original vorgelegt werden müssen) selbst wird der Hund einem VDH- Allgemeinrichter vorgeführt, der sich -nachdem die Identität des Hundes überprüft wurde- ungefähr 15- 20 Minuten eingehend mit dem einzelnen Hund beschäftigt:

er wird gemessen, die Zähne werden gezählt, der Phänotyp wird beurteilt und das Verhalten wird geprüft.

Alles das wird in ein Zuchtzulassungsprotokoll eingetragen, genauso wie eventuelle Zuchtbeschränkungen (etwa HD C- Hunde sind nur mit HD- A Hunden zu verpaaren, Hunde mit Zahnfehler sind nur mit vollzahnigen Hunden zu verpaaren).

Und natürlich muss der Hund eine gültige Tollwutschutzimpfung haben, sonst dürfte er nicht auf das Ausstellungsgelände, auf dem die ZZLs veranstaltet werden.

Jetzt hoffe ich, ich habe nix vergessen... aber bestimmt sind hier Leute, denen das auffällt und die mich ergänzen können...
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Cattlemaniac
Andrea Kreusch

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Chaos_Hunde
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 211
Wohnort*: nähe Giessen

BeitragVerfasst am: 09.03.2006, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Für was steht denn SG?
Wie ist das eigentlich wenn man Hunde ohne Papiere hat, gibt es eine Möglichkeit im VDH (beispielsweise) aufgenommen zu werden und so Züchten zu können?
Oder ist eine Zucht grundsätzlich nur möglich wenn man die Vorfahren der Hunde bestimmen kann?
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Cattlemaniac
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.02.2006
Beiträge: 2048
Wohnort*: Hattersheim

BeitragVerfasst am: 09.03.2006, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

...man kann im Moment noch beim VDH Cattledogs "registrieren" lassen, sie bekommen dann "Registerpapiere" (da sind dann die Spalten für die Elterntiere leer) und werden in den Anhang des VDH Zuchtbuches aufgenommen.

Dazu müssen sie von einem VDH- Richter (ich glaube es muss auch wieder ein Allgemeinrichter sein) "gesichtet" werden, der dann feststellt, dass es sich dem äußeren Erscheinungsbild nach um einen ACD handelt. Wie das alles genau vor sich geht, kann man beim VDH (wieder bei Herrn Freimuth) erfahren.

Wenn ein Hund registriert ist, dann kann er nach genau dem gleichen Prinzip zur Zucht zugelassen werden wie ein ACD mit Ahnentafel, allerdings erst mal nur für einen Wurf.
Dieser Wurf muss dann später bestimmte Bedingungen erfüllen (ich weiß leider nicht genau welche, aber vielleicht jemand anderes aus dem Forum), damit die Mutterhündin wieder zur Zucht ein gesetzt werden darf.
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Andrea Kreusch

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Chaos
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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 1073
Wohnort*: CH-Oberwil

BeitragVerfasst am: 09.03.2006, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, jetzt hab's sogar ich verstanden Wink

Wie wird denn das Verhalten geprüft ?
PRA Test und ED Röngten sind nicht obligatorisch ?
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Cattlemaniac
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.02.2006
Beiträge: 2048
Wohnort*: Hattersheim

BeitragVerfasst am: 09.03.2006, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

... na ja, das Verhalten wird so "angelegentlich" beim eindringlichen untersuchen "überprüft", also es gibt keinen "Test" in dem Sinn...

Der Richter schaut halt, wie der Hund sich so allgemein zeigt- ob er sich anfassen läßt, ob er sich die Zähne nachschauen läßt, ob er Probleme beim Messen hat, ob er sich in die Augen schauen läßt, ob er kommt, wenn man ihn freundlich anlockt... da müßte Peter vielleicht eher mal was erzählen, er war nämlich mit Pepperli in München...

Ich hab' mir das zwar schon in Dortmund mal angeschaut, aber wenn man von außen zusieht ist es schwer zu sagen, warum der Richter da einzelne Dinge tut... eins ist aber sicher: es gibt auch Hunde, die diese ZZL nicht "bestehen"... Wink Peter hat zum Beispiel von einer Lagotto- Hündin in München erzählt, die sich so "gebärdet" hat, dass sie nicht zur Zucht zugelassen wurde.
Man kann diese Zuchtzulassungsprüfung auch nur einmal wiederholen- wenn ein Hund zweimal "durchfällt", wird er nicht im VDH in die Zucht kommen.

Nein, prcd- Gentest und ED- Röntgen ist beim VDH für ACDs keine Pflicht, aber ich denke, gerade der prcd- Test wird schon von vielen gemacht (wenn er vorliegt, kann er auch in die Ahnetafel eingetragen werden... wir warten noch auf das Schreiben von Optigen, damit Pepperli's A- Ergebnis eingetragen werden kann...)
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Chaos
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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 1073
Wohnort*: CH-Oberwil

BeitragVerfasst am: 09.03.2006, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Confused Dass finde ich aber nicht gerade so prickelnd dass man das Wesen so vernachlässigt Confused

Ich würde dafür "plädieren" dass jeder Zuchthund egal welcher Rasse eine Begleithundeprüfung machen müsste.

Letztes Jahr habe ich diese in Deutschland ja absolviert und ich fand es sehr eindrücklich und intressant. Bei uns in der Schweiz ist die Begleithundeprüfung nur sportlicher Natur... aber bei Euch find ich Sie sehr sinnvoll und sicherlich kann jeder Hund diese Prüfung ansolvieren wenn er sozial und verträglich ist... anderseit hat er in einer Zucht nichts verloren.....

Aber ich schweife wieder ab..... Very Happy

Danke für die Info's
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Gabriele Geißler
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Anmeldungsdatum: 10.07.2006
Beiträge: 5
Wohnort*: Drochtersen

BeitragVerfasst am: 25.07.2006, 14:31    Titel: Begleithundeprüfung Antworten mit Zitat

Das meinst Du doch nicht ernst, daß jeder Zuchthund eine Begleihundeprüfung ablegen soll!
Chihuahua, Malteser, Shih-Tzu, zum Beispiel, das kann ich nicht glauben
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Chaos
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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 1073
Wohnort*: CH-Oberwil

BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 05:34    Titel: Antworten mit Zitat

Und warum bitte nicht ?
Können nicht auch kleine Hunde ein Minimum an Erziehung, Wesensstärke haben ?
Es hat keine Sprünge und nicht's an der BH Prüfung..also wo ist bitte das Problem ? Wink
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Carmen
~ Forumsrang: true blue ozzie ~


Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 738
Wohnort*: Weikersheim

BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Also da muss ich Chaos jetzt voll und ganz zustimmen! Kleine Hunde können das doch genauso gut wie große Hunde!!! Wir haben einen Terrier-Mix im HV, der sehr klein ist und die bei der Verbandsmeisterschaft Team Test Gold geholt hat. Und was ist mit den ganzen Knirpsen auf Agi-Turnieren. Die müssen ja alle die BH haben sonst dürften sie ja gar nicht starten.
Ich bin übrigens ebenfalls dafür, dass Zuchthunde eine BH ablegen sollten.
Lg Carmen & Nayeli
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Chaos
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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 1073
Wohnort*: CH-Oberwil

BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Leider wird das vermutlich ein Traum bleiben. Wenn man die Zuchtentwicklung der meisten Hunderassen anschaut, geht es immer mehr weg von richtiger Leistung und Wesensstärke hin zu vermeindlichen Familientauglichkeit und reiner "Schönheit".

Aber dass wäre jetzt zu allgemein und wir sind ja ein ACD Forum Wink

Ich bin halt nach wie vor dafür, dass als Zuchthunde (egal welcher Rasse) nur Gesunde und Wesensfeste Tiere eingesetzt werden dürfen. Und da man sich nicht auf die Aussagen der Besitzer/Züchter verlassen darf, müssen dies unabhängige Rassekenner beurteilen.
Eine BH Pflicht wäre neben anderen Massnahmen der richtige Schritt in die richtige Richtung.

Heute hat man als Hundebesitzer überall einen schweren Stand, die Toleranz gegenüber Hunden sinkt immer weiter. Können wir es uns noch erlauben das Wesen so zu vernachlässigen ?

Lg Nicole
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Gudrun Krüger
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Anmeldungsdatum: 25.02.2006
Beiträge: 168
Wohnort*: Hartenholm

BeitragVerfasst am: 27.07.2006, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, also ich bin gegen eine BH als Vorraussetzung für die Zuchtzulassung.
Aufgrund eigener Erfahrungen kann ich bestätigen, das ein Hund mit einer BH nicht automatisch auch wirklich sicher im Gehorsam ist. Habe hier bei vielen Hunden schon anderes erlebt.
Meine Hunde die alle am Vieh arbeiten und auch Trials laufen würden diese BH nicht bestehen obwohl sie alle absolut kontrollierbar und von gutem Wesen sind. Natürlich könnte ich das auch noch trainieren. Aber ich habe werder Lust noch vor allen Dingen Zeit dazu. Und so lange mir eine Prüfungsordnung sogar die Wahl meiner Komandos vorschreibt, bin ich nicht bereit mich daran zu beteiligen. die Deutschen halten halt noch immer an ihrem PLATZ fest, ein Lie Down ist hier nicht erlaubt. Deswegen sind meine Hunde nicht schlechtere Zuchthunde. Für mich muß halt jede Verordnung oder Vorschrift wirklich sinn machen und auch einen Bezug zur Praxis haben.

LG Gudrun
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Gabriele Geißler
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Anmeldungsdatum: 10.07.2006
Beiträge: 5
Wohnort*: Drochtersen

BeitragVerfasst am: 27.07.2006, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt Rassen die wahren noch nie Arbeitshunde, warum sollen diese jetzt aufeinmal eine Prüfung machen wenn mann von ihnen nichts erwartet als net zu sein. Das heißt nicht das das Wesen keine Rolle spielt. Es gibt auch Für diese Rassen eine Zuchtordnung und kein Hund geht in die Zucht wenn er nicht klar im Kopf ist. Ich würde es begrüßen wenn alle Hunde Halter einen Eingnungstest bestehen müßten in dem sie lernen wie ein Hund tickt, diese ganzen Katastroph :dance: enhund sind doch von unwissenden Menschen so gemacht, keiner wird so geboren. Hunde werden Vermenschlicht das ist das Problem unserer Zeit.
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Cattlemaniac
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Anmeldungsdatum: 12.02.2006
Beiträge: 2048
Wohnort*: Hattersheim

BeitragVerfasst am: 27.07.2006, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Chaos hat es weiter oben schon mal geschrieben- es kann uns hier nur um die Cattledogs gehen.

Für andere Rassen müssen die betreffenden Rassehundezuchtvereine sowas selbst regeln, es sei denn der Gesetzgeber besteht irgendwann auf eine Eignerprüfung oder eine "BH- Prüfung" für alle Hunde.

Beim ACD könnte ich schon damit leben, wenn man (irgendwann in ferner Zukunft, wenn es mal einen ACD- Verein im VDH gibt) als Voraussetzung für die ZZL eine BH und dann halt noch ersatzweise eine bestandene "Gebrauchshundeprüfung" (oder "Arbeitshundeprüfung" oder wie auch immer man das dann nennt) fordern würde.

Allerdings sollten man dabei bedenken, dass man mit solch einer "Vorschrift" den Zuchteinsatz von Importhunden um einige Zeit nach hinten verschieben würde... jeder, der dann einen erwachsenen Hund für die Zucht aus einem anderen Land nach Deutschland einführen würde, müßte ja dann auch mit dem erst eine solche Prüfung ablegen.
Ob das jetzt sinnvoll sein wird, hängt sicher davon ab, wie sich das Zuchtpotential hier so entwickeln wird...
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Cattlemaniac
Andrea Kreusch

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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 1073
Wohnort*: CH-Oberwil

BeitragVerfasst am: 27.07.2006, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Na Andrea... mit einem "normalen" Hund mache ich Dir die BH Prüfung in 3 Monaten Wink
Aber viele Züchter haben einfach keine Lust, Zeit und Geduld mit einem Hund etwas arbeiten....

Dass ist ein sehr heikles Thema, ich weiss... habe schon heisse Diskusionen mit Monika geführt.. Wink
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